24 Monate Reparaturgarantie
Garantiebedingungen
1. Garantiegeber
Horn und Walter
Brauerstraße 41
46236 Bottrop
Deutschland
Telefon: 02041 7617991
E-Mail: info@hornundwalter.de
2. Umfang der Garantie
Horn und Walter gewährt Privatkunden eine freiwillige Garantie von 24 Monaten auf die von Horn und Walter ausgeführte Reparatur und die dabei von Horn und Walter eingebauten Ersatzteile. Die Garantie gilt ausschließlich für Mängel, die unmittelbar auf die ausgeführte Reparatur oder ein dabei eingebautes Ersatzteil zurückzuführen sind.
3. Beginn und Dauer
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit dem auf der Rechnung oder dem Reparaturbeleg angegebenen Datum der Übergabe des reparierten Geräts an den Kunden.
4. Garantieleistung
Bei einem berechtigten Garantiefall behebt Horn und Walter den von der Garantie erfassten Mangel kostenlos durch Nachbesserung oder Austausch des betroffenen, im Rahmen der ursprünglichen Reparatur eingebauten Ersatzteils. Die geeignete Art der Nachbesserung wird unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Kunden bestimmt.
5. Nicht von der Garantie erfasst
Die Garantie gilt nicht für Fehler oder Schäden, die nicht mit der ursprünglichen Reparatur zusammenhängen. Ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Nichtbeachtung der Herstellerhinweise, äußere Einwirkungen, Unfall, Feuchtigkeit, Überspannung, Verkalkung, unterlassene Pflege, normalen Verschleiß sowie Eingriffe oder Reparaturversuche durch Dritte nach der Reparatur durch Horn und Walter.
6. Geltendmachung
Der Garantiefall kann innerhalb der Garantiezeit telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden. Bitte nennen Sie Ihren Namen, das Gerät, das Reparaturdatum, die Rechnungs- oder Belegnummer und eine Beschreibung des Fehlers. Der Reparaturbeleg oder die Rechnung dient als Nachweis. Die Geltendmachung der Garantie ist für den Kunden kostenlos.
7. Räumlicher Geltungsbereich
Die Garantie gilt für Reparaturleistungen, die Horn und Walter in Deutschland für Privatkunden erbracht hat.
8. Gesetzliche Rechte
Diese Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln werden durch die Garantie nicht eingeschränkt und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden.
Stand
September 2026
Heute noch Termin sichern
Ihr Kaffeevollautomatbraucht Hilfe?
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.
Jetzt anrufen02041 7617991